Fähranlegeplatz

Reklamationen

Foto: Mads Krabbe

Falls Ihr Fahrzeug oder Reisegepäck an Bord der Fähre beschädigt werden

Reklamationen

Sollte Ihr Fahrzeug oder Reisegepäck an Bord der Fähre beschädigt werden, soll dieses bei dem Personal der Fähre angemeldet werden, ehe Sie die Fähre verlassen. Das Personal hat ein besonderes Formular, das mit Namen, Adresse, Schadenzeit, Ort, Ereignis usw. ausgefüllte werden soll. Sie bekommen eine Kopie der Anmeldung ausgeliefert.

Handelt es sich um ein Fahrzeug oder so was in der Richtung, das kaskoversichert ist, müssen Sie sich an Ihre Versicherungsanstalt wenden, die für Taxation, Reparation und Haftungsfragen sorgen wird. Denken Sie daran, eine Kopie der Schadensanmeldung von der Fähre an Ihre Versicherung abzuliefern.

Beförderung geschieht gemäß geltender maritimer Gesetzgebung und die in den Beförderungsbestimmungen summiert sind. Die Haftung der Rederei ist begrenzt, wie es im geltenden Seegesetz niedergelegt ist.

Haftung                                                                

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Obenstehendes ist geltend es sei denn anderes ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts.

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